FAQ, taxation

5% Ust. / Vat. auf Rechnungen von Freezone zu Freezone?

5 Ust Vat Rechnungen Freezone

Ausgangsfrage: Muss ich bei einer Beratungsrechnung von z.B. einer IFZA Freezone Company zu einer anderen Freezone Company in Dubai oder den VAE/UAE 5% ausweisen?

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) gilt das Prinzip der Value Added Tax (VAT) von 5%, jedoch gibt es spezielle Regelungen für Free Zones. Ob du die 5% Umsatzsteuer (VAT) auf eine Beratungsrechnung zwischen zwei Freezone Companies ausweisen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Unterscheidung zwischen „Designated Zones“ und „Regular Free Zones“

  • Designated Zones: Falls beide Unternehmen in einer von der UAE Federal Tax Authority (FTA) als „Designated Zone“ klassifizierten Freezone registriert sind, könnte die Transaktion unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sein.
  • Normale Free Zones: In regulären Free Zones (wie IFZA oder DMCC) unterliegen Dienstleistungen der regulären VAT-Pflicht.

2. Erbringung von Dienstleistungen vs. Warenlieferungen

  • Dienstleistungen (wie Beratung) sind grundsätzlich immer steuerpflichtig, selbst wenn sie zwischen zwei Freezone Companies erbracht werden. Das bedeutet, dass 5% VAT berechnet werden müssen.
  • Warenlieferungen innerhalb einer Designated Zone können in einigen Fällen von der Steuer befreit sein, sofern sie dort verbleiben.

3. Registrierungspflicht für VAT

Falls dein Unternehmen in der IFZA Freezone registriert ist und einen Jahresumsatz von mehr als AED 375.000 erreicht, ist die VAT-Registrierung verpflichtend. Falls dein Umsatz zwischen AED 187.500 und AED 375.000 liegt, kannst du dich freiwillig registrieren.

Fazit

Ja, bei einer Beratungsrechnung von einer IFZA Freezone Company an eine andere Freezone Company in Dubai musst du 5% VAT ausweisen, sofern dein Unternehmen in den UAE für die Umsatzsteuer registriert ist.

Falls du weitere Fragen hast oder eine spezifische Klärung benötigst, empfehle ich eine direkte Beratung bei uns zu buchen oder Kontakt mit dem Finanzamt, der UAE Federal Tax Authority (FTA) aufzunehmen.


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Quellen

Offizielle Quellen zur Verfügung, die detaillierte Informationen zur Anwendung der Mehrwertsteuer (VAT) in den Freizonen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten:

  1. Bundesgesetz Nr. (8) von 2017 über die Mehrwertsteuer (VAT)
  2. Leitfaden der Federal Tax Authority (FTA) zu Designated Zones
  3. Offizielles Portal der VAE-Regierung zur Mehrwertsteuer
  4. Ministerium für Finanzen der VAE – Mehrwertsteuer
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